Montag, 19. März 2007

Creative Commons 3.0

Willkommener Anlass zu Begriffsabgrenzungen zwischen Urheberrecht, moralischem Recht des Urhebers und Nutzungsrecht ist die Meldung auf der IFROSS Website, dass Creative Commons kürzlich eine Lizenz 3.0 herausgab, die - nun weniger U.S.-zentrisch - Harmonisierung mit europäischen Urheberrechtsgesetzen anstrebt und Lizenzgerüste so offen anlegt, dass Anpassungen an die jeweilige nationale Rechtsprechung praktikabel scheinen.

So wird das moralische Recht des Urhebers an der Unversertheit der eigenen Kreation als fungierendes Prinzip anerkannt. Da es in der U.S-amerikanischen Rechtssprechung zwar ein Copyright (also das Recht der Vervielfältigung und Verwertung) gibt, aber das Urheberrecht keine oder nur geringe moralische Rechte der Autorin über ihre Schöpfung vorsieht, entstand hier eine Lücke in der internationalen Rechtssprechung, die die Lizenz 3.0 nun überbrücken möchte. Denn das europäischen Recht sieht eine grundsätzlich stärkere Position des Urheberrechts und der damit verbundenen ideellen Rechte des geistigen Eigentümers vor.

Gleichzeitg bemüht sich die CC Lizenz 3.0 um eine Annäherung an eine Vielfalt von anderen Alternativ-Modellen zum herkömmlichen Verwertungsrecht/Urheberrrecht vor. Wie etwa Copyleft.

Ein Überbegriff, dem Verwertungsrechte zugeordent sind, ist das bereits genannte Geistige Eigentum, das in denAusdrücken Intellectual Property sowie Propriété Littéraire et Artistique seine internationale Entsprechungen findet. Das Immaterialgüterrecht regelt etwa, wie Lizenznehmer an den exklusiven Rechten der Rechteinhaber teilhaben dürfen.

Den Nutzungsrechten also, die die Rechteinhaber entweder selbst in Anspruch nehmen oder durch eine Lizenz Lizenznehmerinnen überlassen können.

Diese Gedanke liegt dem Creative-Commons-Prinzip zugrunde, das postuliert, jede Inhaberin geistigen Eigentums soll ihre Nutzungsrechte mit selbstgestalteten Lizenzen, basierend auf frei verfügbaren Vorlagen, verwirklichen können. Ohne die Mittlerin der Verwertungsgesellschaften, wie etwa der GEMA. Gretchenfrage: Wie kommt man so an sein Geld? Das Prinzip CC setzt auf den Guten Willen der Gemeinschaft, die simultan aus Schöpfern und Nutzern besteht. Kreativität ist universell und Nutzerinnen-Schöpferinnen sind Teilnehmer des wachsenden CC-Mikro-Wirtschaftskreislaufs.

Klingt wolkig-idealistisch? Nicht mehr, wenn man sich vergegenwärtigt, dass der PR-Kreislauf de facto in dieser Weise funktioniert. Urheber von PR-Texten stellen sie den Journalisten zur Veränderung und Vervielfältigung frei zu Verfügung. Der erzielte Wert ist die Verbreitung der Botschaft. Die Währung besteht aus Aufmerksamkeit und Respekt, die sich in bare Münze umsetzen. Unaufhörlich.

Blende rückwärts auf die erwähnte GEMA: Was wäre, wenn kleine, unbekannte Bands erstmal ihre Songs wie inoffizielle Demos digital auf den Markt werfen, sich eine Fangemeinde aufbauen, und dann ihre Musik kommerziell verbreiten? Hierzu ist die CC-Lizenz die passgenaue, überraschen pragmatische Antwort. Blende vorwärts: Das geschieht bereits.

HEIDI 2.0 meint: CC kann sogar größere Rechtsicherheit bedeuten, so gesehen.



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